Kurze Zusammenfassung:
Auch wenn man gerne fliegt, kann oder muss man für ein Nachtflugverbot zwischen 23.00 und 06.00 Uhr sein. In Zürich ist diese Forderung erfüllt. In Basel-Mulhouse hingegen sind Starts von 6 bis 24 Uhr und Landungen von 5 bis 24 Uhr erlaubt.
Begründung/Analyse
2018 wurden in Allschwil 1 654 nächtliche Überflüge mit mehr als 70 Dezibel gemessen. Bei einer mittleren Aufwachschwelle von 55 Dezibel sind dies rund vier bis fünf Weckflüge pro Nacht, welche die Gesundheit und Wohnqualität auch in Basel, insbesondere im Neubad-Quartier, beeinträchtigen.
Forderungen
Drei Gründe sprechen für ein wirksames Nachtflugverbot:
1.
Gesundheit: Epidemiologische Untersuchungen belegen, dass Nachtfluglärm Schlafstörungen, Depressionen und andere psychische Krankheiten sowie Bluthochruck verursacht und hiermit das Risiko für Gefässkrankheiten, Herzinfarkt und Schlaganfälle erhöht wird.
Fluglärm beeinträchtigt die Wohnlichkeit und Lebensqualität.
3.
Mit dem CO2-Ausstoss schadet der Flugverkehr dem Klima. Eine Reduktion ist dringend notwendig.
Zielgruppe
Bevölkerung von Basel Stadt und Region.
Die Folge
Langfristig verbessert ein Flugverbot in der Nacht die Lebensqualität und Gesundheit der Basel Bevölkerung, zudem wirkt es dem Klimawandel entgegen.